Unsere Schulkonferenz


Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schülervertretung ist die Schulkonferenz nach §§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes ein weiteres Entscheidungsgremium. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen

Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. 

 

Die Schulkonferenz besteht an einer Schule bis zur Jahrgangsstufe 4 aus mindestens 11 Mitgliedern. Den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte stehen 5 Sitze, denen der Eltern ebenfalls 5 Sitze zu. Für jede Vertreterin und jeden Vertreter ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.


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Mitglieder der Schulkonferenz
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